Steuervorbescheid beantragen

Anleitung

  1. Notwendige Angaben bereithalten

    Zur raschen und verbindlichen Bearbeitung des Rulingantrags sind folgende Angaben notwendig:

    Vorteile:

    • Identität der betroffenen steuerpflichtigen Person (Name, vollständige Adresse, Steuerregisternummer von bereits im Kanton Zürich ansässigen Personen)
    • Falls sich die steuerpflichtige Person vertreten lässt: Name und vollständige Adresse des Steuervertreters inkl. rechtliche Vollmacht
    • Präzise, vollständige und systematische Darstellung des Sachverhalts, falls relevant ergänzt durch graphische Darstellungen von rechtlichen Strukturen und Organigrammen sowie einer Zusammenfassung des Inhalts von Verträgen
    • Darstellung einer qualifizierten eigenen steuerrechtlichen Beurteilung aufgrund der vorhandenen Rechtsquellen
    • Konkreter Antrag für die steuerrechtliche Behandlung
  2. Antrag absenden

    Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Adressen.

    Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer

    Anfragen betreffend Einkommens- und Vermögenssteuer bzw. Gewinn- und Kapitalsteuer können Sie an diejenige Person oder Abteilung richten, welche die letzte Veranlagung vorgenommen hat.

    Falls diese nicht bekannt ist, oder wenn im Kanton Zürich noch keine Steuerpflicht besteht, können Sie die Anfrage an das Register des Kantonalen Steueramtes richten. Diese leitet die Anfrage an die zuständige Abteilung weiter. 

    Kanton Zürich - Finanzdirektion - Steueramt

    Adresse

    Bändliweg 21
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Wertschriften

    Für Anfragen zu:

    • Steuerwerten und steuerbaren Erträge von Wertschriften, welche nicht auf den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ersichtlich sind
    • Bewertungen von nicht kotierten Wertschriften
    • Mitarbeiterbeteiligungsplänen
    • pauschalen Steueranrechnungen

    ist die folgende Abteilung zuständig.

    Kanton Zürich - Steueramt

    Adresse

    Bändliweg 21
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Erbschafts- und Schenkungssteuern

    Kanton Zürich - Steueramt

    Adresse

    Bändliweg 21
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Grundstückgewinnsteuern

    Anfragen zur Grundstückgewinnsteuer sind an das zuständige Gemeindesteueramt zu richten, wo sich die verkaufte Liegenschaft befindet.

Kontakt

Kanton Zürich - Steueramt

Adresse

Bändliweg 21
8090 Zürich
Route (Google)